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- IT-Services Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign
§1
Gültigkeit der Bestimmungen Daniel und Hermann Seubelt,
(im folgenden webcreator - IT-Services genannt) führen Ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls
die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher
Anerkennung durch webcreator - IT-Services gültig.
§2
Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge
werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder
Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per
E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.
§3
Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich
schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen
die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.
§4
Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online, per Bestellformular
oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag
an webcreator - IT-Services, wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung
zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken,
den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich
unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an webcreator - IT-Services
auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung
für diesen verbindlich, d. h. für unsere Dienstleistungen
ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§5
Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt webcreator - IT-Services
die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden
Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und
Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht,
nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/ Nachbesserungen
zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs)
ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche
bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis
der aktuellen Preisliste.
§6
Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte
Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen
und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen
gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder
und Skripte, die webcreator - IT-Services beschafft hat. Die Verantwortung
für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen
trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt webcreator
- IT-Services von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen
wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag
die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten
einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§7
Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen
(Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung
der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten
Standardpreisliste von webcreator - IT-Services. Hiervon ausgenommen
sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
§8
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung
ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. webcreator - IT-Services
stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende
Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen ist.
§8a
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel
ist von maximal einer Arbeitswoche, d. h. 5 Arbeitstagen, auszugehen)
zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch- künstlerischen Gründen
verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch webcreator - IT-Services - auch
nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch
den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird
in Rechnung gestellt.
§8b
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit
einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
verbindlich erteilten Bestellung, d. h. webcreator - IT-Services behalten
den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/ geleistete Arbeiten
und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
§8c
Bei Zahlungsverzug kann webcreator - IT-Services Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen
höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung
des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§9
Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend
der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote
oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§10
Gewährleistung, Mängel webcreator - IT-Services verpflichtet
sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster
etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter
Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen
der Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber,
außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen
Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung
des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, daß auf der
Homepage eingesetzte Fremdprogramme (Gästebücher, Fomular-Mailer
etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. webcreator
- IT-Services haftet nicht für durch Mängel an Fremdprogrammen
hervorgerufenen Schäden.
§11
Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden
Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz
von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden
sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im übrigen haftet webcreator - IT-Services bei Verletzung von Nebenpflichten
oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§12
Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
dass webcreator - IT-Services die für den Auftraggeber erstellten
Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen
Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln
als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung
der URL der durch webcreator - IT-Services bearbeiteten Webseite nebst
E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet
webcreator - IT-Services, an angebrachter Stelle einen Link auf die
eigene Homepage anzubringen.
§13
Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist wahlweise Regensburg oder München Gerichtsstandort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14
Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit
durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.
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